Feuerwerk bei Regen und schlechtem Wetter
Bekanntermaßen finden Feuerwerke im Freien statt und sind somit dem Wetter ausgeliefert.
Bei sehr schlechtem Wetter kann es also vorkommen, dass ein Feuerwerk kurzfristig abgesagt werden muss.
Doch welches Wetter ist schlecht für Feuerwerke?
Und was passiert, wenn ein Feuerwerk abgesagt werden muss?
Die größten Feinde der Feuerwerkerei sind - außer den Grünen - die extremen Varianten von Wind und Trockenheit.
Regen: Schwarzpulver und pyrotechnische Sätze vertragen sich schlecht mit Feuchtigkeit, da diese die Reaktionsgeschwindigkeit verringert, wasserlösliche Stoffe aus den Gemischen auskristallisieren lässt oder Metalle mit Feuchtigkeit selbstentzündlich reagieren können. Daher werden Feuerwerkskörper möglichst wasserdicht verpackt und auf dem Abbrennplatz gegen Regen sowie aufsteigende Bodennässe geschützt.
Das funktioniert so gut, dass normaler Sprüh- und Landregen dem Material kaum etwas anhaben kann.
Nur langanhaltende Einwirkung hoher Feuchte und Starkregen (Gewitter) können dem Material zusetzen. Natürlich kann auch ein Blitz das Feuerwerk auslösen, doch da ein Gewitter gewöhnlich schnell vorbeizieht, kann man die Sache in sicherer Entfernung einfach aussitzen.
Wind: Jeder frei fliegende Körper wird vom Wind beeinflusst – er nimmt diesen Körper in seine Richtung mit. Dieser Windversatz kann so groß werden, dass der Körper (brennender Stern, Bombe, Bombette…) den Sicherheitsbereich verlässt.
Um das zu verhindern, sind ab einer Windgeschwindigkeit von 9 m/s = 32 km/h bestimmte Maßnahmen erforderlich. Bei deutlich höheren Geschwindigkeiten darf nur noch Bodenfeuerwerk verwendet werden.
Trockenheit, Theorie: In unserem Fall wollen wir die Trockenheit als geringe Materialfeuchte brennbarer Stoffe definieren, also ein geringer Wassergehalt in Getreide, Gras, Unterholz, Laub oder eben pyrotechnischen Sätzen. Ein hoher Wassergehalt behindert die Entzündung dieses Materials, weil das Wasser zunächst verdampft werden muss und dieser Vorgang (durch die gigantische Wärmekapazität des Wassers) eine erhebliche Menge der eingebrachten Energie verbraucht. Und diese steht dann für die Zündung des Materials nicht mehr zur Verfügung. Eine geringe Materialfeuchte (trockenes Material) erhöht also die Brandgefahr.
Entgegen üblicher Annahmen ist die Materialfeuchte nicht direkt von der Temperatur abhängig, sondern von der relativen Luftfeuchte, also dem unterschiedlichen Wasserspeichervermögen der Luft bei verschiedenen Temperaturen.
Brennbares Material ist bei Kälte häufig sehr viel trockener als bei Wärme, denn 1 m³ Luft kann bei -20° C nur winzige 0,9 g Wasser speicher, bei +20° C jedoch gewaltige 17,3 g – also das 19-fache!
Bei Regenmangel im Sommer wird durch die trockene Luft viel von der vorhandenen Feuchte im brennbaren Material verdampft (getrocknet). Zudem wird bei großer Hitze auch die notwendige Zündtemperatur des brennbaren Materials schneller erreicht. Unter trockenen Bedingungen fördert also auch große Hitze die Brandgefahr.
Doch im Dschungel, bei einer Affenhitze von 45° C, aber einer Luftfeuchtigkeit von 99 %, wird selbst das Anzünden eines Lagerfeuer schwierig.
Trockenheit, Praxis: In 25 Jahren haben wir kein einziges Feuerwerk absagen müssen – in 2019 aber die Hälfte unserer Shows.
Extreme Trockenheit ist der größte Feind des Feuerwerks, kommt aber selten vor. Schon das Jahr 2021 war wieder relativ normal …
Sind noch Fragen offen geblieben?
Gerne sind wir telefonisch oder per E-Mail (feuerwerk@pyro-effekt.de) für Sie da.
Feuerwerke und die Waldbrandgefahr
Die von „Experten“ im Zusammenhang mit Feuerwerken immer wieder erwähnte Waldbrandgefahr ist für die Tätigkeit der Feuerwerker recht bedeutungslos, da das Thüringer Waldgesetz (§12) ohnehin verbietet, sich dem Wald mit offenem Feuer auf weniger als 100 m zu nähern. Über die Möglichkeit, an geeigneten Stellen inmitten großer Waldgebiete (z.B. Südthüringen) Feuerwerke durchzuführen, entscheiden immer die örtlichen Forstämter im Einzelfall. Zudem ist nicht jede große Baumgruppe gesetzlich als Wald definiert und fällt somit nicht unter das Waldgesetz.
Anders sieht es im Bereich Feld und Wiese aus. Hier hat der Grasland-Feuerindex großen Einfluss auf unsere Feuerwerke. Während Nadeln und Blätter an Bäumen auch bei Trockenheit viel Wasser enthalten und damit kaum entflammbar sind, besitzen totes Unterholz, vertrocknetes Gras und Laub sowie erntereifes Getreide kaum Feuchtigkeit. Und kommt noch Wind dazu, dann marschiert die Flammfront durchs Getreidefeld, schneller als man laufen kann: Die Bauern werden sauer sein …
Doch wieder greift rettend die relative Luftfeuchtigkeit ein: Bekanntlich finden Feuerwerke nachts statt – die Temperatur sinkt und das in der Luft enthaltene Wasser schlägt sich als Tau an den Halmen nieder. Nach heißen Tagen bekommt man in den Wiesen schon zur Dämmerung nasse Füße. Und die Brandgefahr am Boden sinkt erheblich …
Fazit: Kaum Einschränkungen für die Tätigkeit von Profi-Feuerwerkern.
Extreme Trockenheit ist aus Sicht des Brandschutzes zu jeder Jahreszeit ein Problem. Daher ist bei Feuerwerken erhöhte Vor- und Weitsicht gefragt. Im Allgemeinen trauen die Behörden dies den Profi-Feuerwerkern zu, denn sie können die Brandgefahr einschätzen und in Zusammenarbeit mit der (meist Freiwilligen) Feuerwehr auch vorbeugende Maßnahmen (z.B. Wässerung des Abbrennplatzes) ergreifen.
Somit gibt es für Feuerwerk-Interessenten auch bei vermeintlich schlechtem Wetter keinen Grund, auf eine Anfrage beim Feuerwerker zu verzichten, zumal der Feuerwerker für sein Tun oder Unterlassen immer selbst verantwortlich ist – niemals der Auftraggeber.
Was passiert, wenn ein Feuerwerk abgesagt werden muss?
Es kann vorkommen, dass ein geplantes Feuerwerk kurzfristig abgesagt werden muss. Entweder ist der Feuerwerker wegen ungünstiger Witterung zur Absage gesetzlich verpflichtet – oder es ergeht aus irgendeinem Grund eine behördlichen Anordnung.
In beiden Fällen handelt es sich um „höhere Gewalt“. Da an dieser Situation keine Vertragspartei eine Schuld trägt, sehen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – anders als bei einigen Mitbewerbern – vor, dass nur die bis dahin tatsächlich angefallenen Kosten (Büro- und Werkstattarbeit, Auslagen und ggf. Lohn- und Fahrkosten) von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen zu tragen sind. Nicht verbrauchtes und unbeschädigtes / trockenes Material geht zurück auf Lager. Somit fallen i.d.R. keine Materialkosten an.
Wenn Sie sich in Thüringen und den angrenzenden Bundsländern ein schönes Feuerwerk wünschen, dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!
Die Feuerwerker der Firma Pyro-Effekt in Weimar.